Unsere Klienten gehören zum Personenkreis mit Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe nach 53ff. SGB XII. Es handelt sich um Menschen, die durch ihre Behinderung oder Erkrankung in ihren Alltagskompetenzen maßgeblich eingeschränkt sind und dabei Unterstützung benötigen.
Wir betreuen Menschen mit:
-
psychischer Erkrankung
-
geistiger Behinderung
-
Suchterkrankung
-
Doppeldiagnosen